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Vertragsbedingungen / AGB

Anmeldung / Eintritt

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit entsprechenden Vertragsformularen und gilt als verbindliche Vereinbarung. Der Eintritt erfolgt in der Regel nach den Sommerferien für alle Kinder ab ca. drei Jahren. Sollte es noch freie Plätze haben, ist der Eintritt auch unter Jahr möglich.

Änderungen der Vertragsbedingungen

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen werden zum Vertragsbestandteil, wenn die Eltern nicht innert 30 Tage ab Kenntnisnahme der geänderten Vertragsbedingungen widersprechen.

Allergien

Die Eltern teilen uns bei der Anmeldung per entsprechendem Formular allfällige Allergien mit.

Datenschutz und Schweigepflicht

Alle in der Spielgruppe tätigen Personen unterstehen der Schweigepflicht. Die personenbezogenen Daten werden passwortgeschützt verwaltet und sind ausschliesslich für die SpielgruppenleiterInnen sowie Personen mit offizieller Funktion im Verein zugänglich. Abrechnungen, personenbezogene Daten und Formulare werden nach Austritt aus der Spielgruppe für die Dauer von 10 Jahren verschlossen archiviert. Fotos, welche auf Wunsch von Eltern über den privaten Nachrichtenkanal verschickt werden, werden umgehend vom Handy der Spielgruppenleiterin gelöscht. Fotos, welche ohne Erkennen des Gesichtes, gemäss Einwilligung der Eltern, für die Homepage oder den Flyer verwendet werden, werden passwortgeschützt gespeichert.
Im Übrigen erfolgt eine Bekanntgabe der Daten an Dritte nur im Rahmen einer gesetzlich zulässigen Auftragsbearbeitung und wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder behördlich angeordnet wird.

Erreichbarkeit

Während des Spielgruppenmorgens muss eine Ansprechperson erreichbar sein. Bitte entsprechende Person der Spielgruppenleitung angeben, sollte es sich nicht um den begleitenden Elternteil handeln.

Ferien

Während der Ferien findet kein Spielgruppenangebot statt. Unsere Spielgruppenferien richten sich
nach dem Schulferienplan der Schulgemeinde Egg. 
Schulen Egg ZH - Ferienplan

Fotos und Veröffentlichung von Bildmaterial

Der Schutz des Kindes steht an erster Stelle. Eltern dürfen während der Spielgruppe ausschliesslich Fotos ihrer eigenen Kinder machen. Das Fotografieren anderer Kinder ist untersagt. Per Anmelde-formular klären die Spielgruppenleiterinnen mit den Eltern vor Beginn der Spielgruppenzeit, ob Bildmaterial ohne Erkennbarkeit des Gesichtes auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen oder nicht.

Informationen

Bei speziellen Anlässen unter dem Jahr werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert. Wichtige Infos, die den Spielgruppenmorgen betreffen, werden per WhatsApp im Community Chat mitgeteilt.

Krankheit des Kindes / Ferienabwesenheit

Absenzen müssen der Spielgruppenleitung spätestens bis 8.30 Uhr vor Beginn der Waldspielgruppe mitgeteilt werden (per Nachricht oder telefonisch unter 079 836 82 14 (Livia) oder 079 627 41 21 (Erina) und können nicht rückvergütet werden (bezahlt wird der für das Kind freigehaltene Platz).

Krankheit der Spielgruppenleiterin

Bei Krankheit einer der Spielgruppenleiterinnen bemühen wir uns um eine Ersatzbegleitung (z.B. ein freiwilliger Elternteil) oder um eine andere Lösung. Falls dies nicht möglich ist, bitten wir um Verständnis! Die Eltern werden in diesem Falle telefonisch benachrichtigt.

Kosten

Die Kosten betragen CHF 320.- pro Quartal. Die Rechnung wird den Eltern zu Beginn des Quartals (viermal jährlich; im August, im November, im Februar und im Mai) zugestellt und innert angegebener Frist bezahlt.
Der Quartalsbetrag entspricht einem Viertel der Jahreskosten. Je nach Ferien, Feiertagen oder sonstigen Anlässen fallen pro Quartal unterschiedlich viele Spielgruppentage an. Einfachheitshalber rechnen wir alle drei Monate ab.

Kündigung / Austritt

Die Kündigung kann beidseitig, auf Ende des Quartals, jedoch mindestens ein Monat im Voraus, erfolgen und muss schriftlich (auch per Mail möglich) getätigt werden. Bei einem frühzeitigen Austritt des Kindes erfolgen keine Rückerstattungen. Im Einzelfall und in speziellen Situationen sind wir bemüht, im bilateralen Austausch zufriedenstellende Lösungen zu finden.
Der Vertrag läuft, ohne Kündigung, automatisch bis zum Eintritt in den Kindergarten.

Schnuppern

Mit Voranmeldung ist ein Schnupperbesuch jederzeit möglich. Bitte melde dich einfach bei uns.

Spielgruppenzeit

Die Spielgruppe findet jeden Mittwoch von 08.45 – 11.15 Uhr statt. Die Eltern sind bemüht um regelmässige Spielgruppenbesuche. Sie bringen und holen das Kind pünktlich und informieren die Spielgruppenleiterin, sofern das Kind durch andere Personen abgeholt wird.

Versicherung

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern.

Witterung

Bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Gewitter, Sturm, starker Schneefall und Schneelast auf den Bäumen, extremen Minustemperaturen), welche die Sicherheit gefährden, fällt die Spielgruppe aus. Es erfolgt keine Rückerstattung. Es liegt im Ermessen der Spielgruppenleitung, bei Minustemperaturen, die Spielgruppendauer zu verkürzen. Referenz hierbei ist der Wetterbericht für die Region Egg b. Zürich.

Zweierleitung

Die Spielgruppe wird stets von zwei ausgebildeten Spielgruppenleiterinnen (im Krankheitsfall von einer Spielgruppenleiterin und einer Begleitperson) geführt.